Bundesgerichtshof hebt Freisprüche für VW-Manager auf

Karlsruhe/Hamburg (Reuters) – Im Rechtsstreit um die Vergütung von Betriebsräten müssen sich vier ehemalige Personalmanager von Volkswagen erneut vor Gericht verantworten.

Der Bundesgerichtshof hob am Dienstag die Freisprüche der Angeklagten auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig. Im Zentrum des Verfahrens hatte Ex-Betriebsratschef Bernd Osterloh gestanden, der in einem Spitzenjahr knapp 750.000 Euro verdiente. Osterloh war in dem Prozess vor dem Landgericht nicht angeklagt, er wurde als Zeuge gehört.

Das Braunschweiger Gericht hatte im September 2021 zwar eine überhöhte Bezahlung von freigestellten Betriebsräten festgestellt. Die Angeklagten hätten aber nicht vorsätzlich gehandelt, argumentierten die Richter und sprachen die Manager frei. Der BGH machte nun klar, dass die hierzu von dem Gericht getroffenen Urteilsfeststellungen nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten. Bislang sei auch nicht klar, ob das Landgericht zurecht einen Vorsatz der Angeklagten verneint habe. Deren Urteil sei außerdem nicht zu entnehmen, nach welchem System die Vergütung von Angestellten von Volkswagen generell gewesen sei.

URTEIL HAT EINFLUSS AUCH AUF ANDERE UNTERNEHMEN

Der Betriebsrat dringt nach dem höchstrichterlichen Urteil verstärkt auf eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes. Nach 50 Jahren Stillstand sei der Gesetzgeber dringend gefragt. “Denn die Vergütung gerade langjähriger Betriebsratsmitglieder ist inzwischen ein Thema für die betriebliche Mitbestimmung in ganz Deutschland”, betonte ein Betriebsratssprecher. Es gehe längst nicht mehr nur um Volkswagen, sondern um die Zukunft der professionellen Arbeit Tausender Belegschaftsvertretungen hierzulande.

Volkswagen kündigte an, die BGH-Entscheidung zu prüfen. Soweit darin Feststellungen zum Maßstab der Betriebsrats-Vergütung enthalten seien, werde sich das Unternehmen daran orientieren und diese berücksichtigen.

Gegen das Braunschweiger Urteil war die Staatsanwaltschaft vor den Bundesgerichtshof gezogen. Die Ermittler werfen zwei früheren Vorständen und zwei Personalmanagern von VW vor, zwischen 2011 und 2016 fünf Betriebsräten, darunter Ex-Konzernbetriebsratschef Osterloh, überhöhte Gehälter und Boni gewährt zu haben. Dem Autobauer soll dadurch ein Schaden von 4,5 Millionen Euro entstanden sein. Osterloh hatte jeden Einfluss auf seine eigene Bezahlung zurückgewiesen.

Osterloh sah sich in seiner Zeit als Betriebsratschef als “Co-Manager”, ohne ihn waren bei Volkswagen kaum wichtige Entscheidungen möglich. Im April 2021 hatte er nach 16 Jahren den Posten abgegeben, um Personalvorstand der VW-Tochter Traton zu werden.

(Bericht von Jan C. Schwartz und Ursula Knapp, redigiert von Hans Seidenstücker. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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