Frankfurt (Reuters) – Das Bundeskartellamt hat eine Untersuchung gegen die Deutsche Post sowie die Konkurrenten Postcon und Compador eingeleitet.
Es gehe um mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen bei sogenannten Briefkonsolidierungsleistungen, teilte die Bonner Behörde am Donnerstag mit.
Briefkonsolidierer bieten Geschäftskunden an, ihre Briefmengen abzuholen, vorzusortieren und zu Briefzentren der Deutschen Post zu transportieren. Sie werden dann in das Netz der Post eingespeist. Im Geschäft mit Firmenkunden kann die Post anders als bei Sendungen der Verbraucher Rabatte gewähren.
Die Ermittlungen des Bundeskartellamts richten sich gegen die Deutsche Post InHaus Services GmbH (DPIHS), die Postcon Konsolidierungs GmbH und die Compador Dienstleistungs GmbH. Die Post erklärte, die Geschäfte der Tochter stünden im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht.
“Von dem Geschäftsmodell der Briefkonsolidierung geht der wichtigste Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt im Geschäftskundenbereich gegenüber der marktbeherrschenden Deutschen Post AG aus”, sagte Kartellamts-Chef Andreas Mundt.
“Die Deutsche Post selbst ist auch in diesem Bereich über ihr Tochterunternehmen Deutsche Post InHaus Services sehr stark vertreten. Wir werden prüfen, ob die bestehenden Vereinbarungen der Deutschen Post InHaus Services mit ihren direkten Wettbewerbern den Wettbewerb beschränken.” Die Postcon Konsolidierungs GmbH und die der gleichen Unternehmensgruppe angehörende Compador Dienstleistungs GmbH zählen nach Angaben des Kartellamts zu den größten Wettbewerbern der Post-Tochter auf dem Markt.
Der Briefmarkt in Deutschland ist weitgehend reguliert, im Geschäft mit den Verbrauchern muss sich die Post etwa im Rahmen ihres Universaldienstes das Brief-Porto von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen.
Im Geschäft mit Firmenkunden ist die Konkurrenz indes größer, hier sind Rabatte bei den Preisen für Sendungen möglich. Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet aktuell an einer Reform des Postgesetzes und setzt dabei unter anderem auf mehr Wettbewerb.
Die Deutsche Post InHausServices GmbH sei nach dem Postgesetz verpflichtet, Teile ihrer Dienstleistungen auf Nachfrage auch ihren direkt Wettbewerbern anzubieten, teilte die Post mit.
Dieser Verpflichtung komme die Tochter nach. Die Verträge mit den Wettbewerbern lege sie zudem der Bundesnetzagentur vor. Der Regulierer habe diese bisher nicht beanstandet. “Wir sind überzeugt, dass diese Vereinbarungen auch im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht stehen und werden dies auch dem Bundeskartellamt darlegen”, betonte ein Post-Sprecher.
(Von Hans Seidenstücker und Matthias Inverardi, redigiert von Ralf Banser.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte)









