Düsseldorf (Reuters) – Abnehmmedikamente wie Wegovy könnten unter eng eingegrenzten Umständen von den Krankenkassen erstattet werden.
Das Mittel könnte bei Personen zur Reduktion des Risikos von kardiovaskulären Ereignissen bei einer entsprechenden Erkrankung nicht unter die Kategorie von Arzneien fallen, für die keine Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen sei, teilte der Gemeinsame Bundesausschuss im Internet mit, der über die Leistungsansprüche gesetzlich krankenversicherter Menschen entscheidet. Diese Verwendung des Medikaments wird aktuell auch durch die europäische Arzneimittelbehörde EMA geprüft.
In Deutschland müssen Kassenpatienten die Arzneien selbst zahlen, weil Mittel zur Gewichtsregulierung wie die Abnehmspritze Wegovy von Novo Nordisk aktuell von der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen sind. Die Behandlung mit den Mitteln – die für die Pharmaindustrie ein Milliardengeschäft ist – kostet monatlich einige Hundert Euro. Arzneimittel zur Regulierung des Körpergewichts und Zügelung des Appetits – ebenso wie etwa Mittel gegen Impotenz und für Haarwuchs – sind in der Bundesrepublik als sogenannte Lifestyle-Medikamente von der Kostenerstattung durch die Krankenkassen ausgenommen. Hersteller der Abnehmmittel hatten dafür geworben, die Arzneien von den Kassen erstatten zu lassen.
(Bericht von Ludwig Burger, bearbeitet von Matthias Inverardi, redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich bittean unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)