HRE zieht Schlussstrich unter Anlegerklagen

Berlin (Reuters) – Der jahrelange Prozess um Schadenersatz für die ehemaligen Aktionäre der Hypo Real Estate (HRE) ist weitgehend abgeschlossen.

Die HRE habe einen gerichtlichen Vergleich geschlossen und damit das Kapitalanleger-Musterverfahren beendet, teilte die Finanzagentur am Dienstag mit. Der Vergleich gelte für 93 Klagen mit einem Streitwert von insgesamt 8,6 Millionen Euro. Die Kläger erhielten nun zusammen 2,3 Millionen Euro. Damit seien die ursprünglich etwa 300 Einzelklagen aus Zeiten der Finanzmarktkrise zu 99 Prozent abgeschlossen. Noch offen seien wenige verbliebene Klagen mit einem Streitwert von weniger als einer Million Euro.

Die Kläger fühlten sich durch die damalige Führung der HRE getäuscht, die die Aktionäre vor dem Zusammenbruch der Bank in mehreren Mitteilungen über Monate hinweg zu beschwichtigen versuchte. Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte 2014 in dem Anleger-Musterverfahren entschieden, dass der Münchner Immobilienfinanzierer 2007 mehrere unwahre Pressemitteilungen über seine wirtschaftliche Lage vor der heraufziehenden Finanzkrise veröffentlicht, den Börsenprospekt für eine Kapitalerhöhung gefälscht und seine Bilanz manipuliert habe. 2021 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) dieses Urteil weitgehend.

Die HRE war in der Finanzkrise 2007 und 2008 in Schieflage geraten und wurde 2009 vom Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) übernommen, der von der Finanzagentur verwaltet wird. Das OLG München hatte in dem Musterprozess die wichtigsten Fragen aus rund 250 Schadenersatzklagen wegen Kursverlusten gebündelt. Mit einem Teil der Kläger hatte sich die HRE bereits 2022 auf einen Vergleich geeinigt.

Nach Angaben des OLG München ist der nun geschlossene Vergleich erst der zweite nach den Vorschriften des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG), das derzeit grundlegend überarbeitet werde. Auch bundesweit sei dieser Weg kaum beschritten worden. “Das vorliegende Verfahren zeigt, dass seine Regelungen für komplexe Verfahren, bei denen sich in einem lang gestreckten Zeitraum mit vielen Betroffenen unterschiedliche Haftungsfragen stellen, unzureichend sind”, erklärte das Gericht weiter. Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz wurde 2005 eingeführt als Reaktion auf eine Vielzahl von Klagen gegen die Deutsche Telekom. Es wird derzeit reformiert. Kommende Woche befasst sich der Rechtsausschuss des Bundestags mit einem entsprechenden Gesetzentwurf.

(Bericht von Christina Amann, redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter Berlin.Newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder Frankfurt.Newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte)

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