Cum-Ex-Verfahren gegen Ex-Banker Olearius steuert auf vorzeitiges Ende zu

Düsseldorf (Reuters) – Der Cum-Ex-Steuerprozess gegen den ehemaligen Privatbankier Christian Olearius könnte bald eingestellt werden.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hätten die sofortige Beendigung des im September vor dem Landgericht Bonn begonnenen Strafverfahrens beantragt, teilte das Gericht am Freitag mit. Die Anklage dringe dabei auf die Verkündung eines Einstellungsurteils wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit des ehemaligen Chefs des Hamburger Bankhauses M. M. Warburg. Sie wolle zudem eine Einziehung von Erträgen aus Cum-Ex-Geschäften in einer Höhe von rund 43 Millionen Euro erreichen. Die Verteidigung poche auf einen Freispruch. Die Kammer wolle nun noch zwei Fortsetzungstermine abhalten.

Die Verteidigung des Bankiers hatte am Morgen erklärt, das Verfahren dürfe “unter Berücksichtigung der besonderen Verfahrenssituation” unter keinen Umständen fortgesetzt werden. Der Prozess sei zumindest einzustellen, da gravierende Verfahrenshindernisse wie “schwere Verstöße der staatlichen Seite gegen das Recht auf ein faires Verfahren” vorliegen würden. Olearius sei auch freizusprechen. Die Anklage ruhe etwa auf Falschaussagen eines zentralen Zeugen, hatten die Verteidiger erklärt.

Die Staatsanwaltschaft hatte Olearius, der zum Zeitpunkt des Verfahrensbeginns im vergangenen September 81 Jahre alt war, schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen. Vor dem Landgericht Bonn wurden 14 Fälle verhandelt, der Schaden für den Fiskus liege den Anklägern zufolge bei knapp 280 Millionen Euro. Olearius habe sich detailliert mit den Strategien des Bankhauses Warburg befasst und auch Cum-Ex-Geschäfte abgesegnet.

Die Verteidigung hatte massive Kritik an den Ermittlungsbehörden geübt und die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen. “Die Staatsanwaltschaft Köln hat in beispiellosem Maß an der öffentlichen Vorverurteilung des Angeklagten Olearius teilgenommen, diese zu verantworten und teilweise aktiv betrieben”, hatte Peter Gauweiler, einer der Anwälte des ehemaligen Bankiers, gesagt. Olearius werde zu Unrecht der vorsätzlichen Steuerhinterziehung beschuldigt.

Bei den Cum-Ex-Geschäften verschiedener Banken war dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden. Anleger ließen sich dabei eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung herum untereinander Aktien mit – also cum – und ohne – ex – Dividendenanspruch. Die Fälle hatten weite Kreise gezogen, bei Banken und Anwaltskanzleien gibt es deswegen immer wieder Durchsuchungen.

(Bericht von Matthias Inverardi, redigiert von Olaf Brenner. Bei Rückfragen wenden Sie sich bittean unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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