Boston (Reuters) – Nach einem potenziell für die gesamte Internet-Branche richtungsweisenden Urteil muss sich TikTok in den USA für den Tod einer zehnjährigen Nutzerin verantworten.
Ein Berufungsgericht ließ am Dienstag (Ortszeit) eine entsprechende Klage gegen die Kurzvideo-Plattform zu, weil es ein Gesetz neu auslegte.
Paragraph 230 des Communications Decency Act von 1996 schützt Internetfirmen davor, für Inhalte, die von Nutzern hochgeladen werden, zur Verantwortung gezogen zu werden. Dies gelte aber nicht für die Algorithmen, die Nutzern bestimmte Inhalte empfehlen, schrieb Richterin Patty Shwartz in ihrer Urteilsbegründung. Diese Interpretation sei zwar eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung. Sie basiere aber auf einem Urteil des Obersten US-Gerichtshofs zur Inhalte-Moderation in Online-Netzwerken vom Juli 2024.
Den obersten US-Richtern zufolge spiegelt der Empfehlungsalgorithmus einer Plattform “redaktionelle Entscheidungen” über die “Zusammenstellung der von ihr gewünschten Beiträge Dritter in der von ihr gewünschten Weise” wider. Nach dieser Logik sei die Kuratierung von Inhalten eine Äußerung des Unternehmens selbst, die nicht unter den Paragraphen 230 falle. “TikTok trifft Entscheidungen über die Inhalte, die bestimmten Nutzern empfohlen und beworben werden, und übt damit seine eigene Meinungsäußerung aus.” TikTok war für einen Kommentar zunächst nicht zu erreichen.
“Die großen Technologiekonzerne haben gerade ihre ‘Du kommst aus dem Gefängnis frei’-Karte verloren”, sagte Jeffrey Goodman, der Anwalt der Mutter der gestorbenen Zehnjährigen. Diese war 2021 im Rahmen der sogenannten “Blackout Challenge” ums Leben gekommen. Dabei filmen sich Nutzer dabei, wie sie sich bis zur Ohnmacht die Luft abdrücken. Die Zehnjährige hatte sich mit einem Handtaschengurt ihrer Mutter stranguliert.
(Bericht von Nate Raymond; geschrieben von Hakan Ersen, redigiert von Sabine Ehrhardt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)