Deutsche Bank vergleicht sich im Postbank-Zwist mit Effecten-Spiegel

Frankfurt (Reuters) – Im jahrelangen Streit um die Übernahme der Postbank hat sich die Deutsche Bank erstmals mit einer Klägerin außergerichtlich geeinigt, die den Rechtsweg bis zum Oberlandesgericht Köln beschritten hatte.

Das Anlegermagazin “Effecten-Spiegel” erhalte eine Nachzahlung inklusive Zinsen von 36,50 Euro je Postbank-Aktie zusätzlich zu den damals gezahlten 25 Euro je Aktie, teilte das Frankfurter Geldhaus am Donnerstag mit. “Die Effecten-Spiegel AG hat als maßgebliche Klägerin das Verfahren über alle Instanzen betrieben; vor dem Hintergrund der besonderen Rolle der Klägerin in diesem Verfahren wurde eine Kostenerstattung vereinbart, die dem Aufwand der langjährigen Prozessführung Rechnung trägt.” Die Deutsche Bank geht damit einen weiteren wichtigen Schritt zur Beilegung des juristischen Zwists.

Das Oberlandesgericht Köln hatte in dem Streit einen Urteilstermin auf den 23. Oktober gelegt – dem Tag, an dem die Deutsche Bank Ergebnisse für das dritte Quartal vorlegen will. Das Gericht hatte an Bank und Kläger appelliert, sich zu einigen. Vor etwa zwei Wochen hatte sich das Frankfurter Geldhaus in dem komplexen Rechtsstreit bereits mit einem Großteil der übrigen Kläger geeinigt, die vor das Landgericht Köln gezogen waren. Diese erhalten zu den damals gezahlten 25 Euro lediglich 31 Euro je Aktie zusätzlich. Die Kostenerstattung für den “Effecten-Spiegel” trage dem Aufwand der langjährigen Prozessführung Rechnung, erklärte die Deutsche Bank. Das Anlegermagazin hatte bereits 2010 Klage erhoben. Das Unternehmen erklärte, es erwarte aus der Einigung für das laufende Geschäftsjahr einen außerordentlichen Ertrag in Höhe von rund 8,8 Millionen Euro vor Steuern.

Im April war Bewegung in die Angelegenheit gekommen, als das Oberlandesgericht Köln überraschend erstmals signalisiert hatte, dass den ehemaligen Postbank-Aktionären tatsächlich deutlich mehr zustehen könnte als die 2010 gezahlten 25 Euro je Aktie. Die Kläger hatten 57,25 Euro zuzüglich der seither aufgelaufenen Zinsen gefordert. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Fall bereits zweimal wieder an das OLG zurückverwiesen. Das Verfahren dort läuft vorerst weiter. Neben dem Anlegermagazin “Effecten-Spiegel” hatten dort nämlich in einem zweiten Verfahren 15 weitere Parteien geklagt. Für das Anleger-Magazin ist das Verfahren nun beendet – für die übrigen Kläger noch nicht.

Die Deutsche Bank hatte nach der ersten Übereinkunft erklärt, sie könne damit “die Kosten und Risiken des Rechtsstreits um die Postbank-Übernahme erheblich reduzieren”. Sie hatte nach dem Fingerzeig des OLG Köln 1,3 Milliarden Euro Rückstellungen gebildet. Rund ein Drittel davon, genau 430 Millionen Euro, konnte das Institut nach dem ersten Verleich auflösen. Sie führen im laufenden dritten Quartal zu einem Extra-Gewinn, nachdem das Milliarden-Risiko dem Bankhaus das zweite Quartal verhagelt hatte. Zu den Auswirkungen der Übereinkunft mit dem “Effecten-Spiegel” auf die Rückstellungen wollte sich die Deutsche Bank nicht äußern.

(Bericht von Matthias Inverardi und Hakan Ersen, redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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