Berlin (Reuters) – Kurz vor den Landtagswahlen in Brandenburg ist in der Bundesregierung ein neuer Streit über die nächste Erhöhung des Mindestlohns entbrannt.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) forderte am Montag eine deutliche Anhebung auf 14 bis 15 Euro, indirekt ging er sogar noch darüber hinaus.
Die FDP und Ökonomen kritisierten das Vorhaben. Die Arbeitgeber warfen der SPD Wortbruch vor.
Heil forderte in einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Schreiben an die Mindestlohnkommission, das Gremium aus Gewerkschaften und Arbeitgebern sollte bei der nächsten Erhöhung die Vorgabe der Europäischen Mindestlohnrichtlinie umsetzen.
Diese sieht als Mindestlohn 60 Prozent eines mittleren Lohns vor. Das wären nach derzeitigen Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) 15,27 Euro.
In diesem Jahr beträgt der Mindestlohn 12,41 Euro.
Im kommenden Jahr steigt die Lohnuntergrenze auf 12,82 Euro. Über die Anhebung ab 2026 muss die Kommission bis Mitte 2025 entscheiden. Dabei ist offen, ob sie der Aufforderung des Ministers folgen wird.
Das Gremium hatte sich im Sommer 2023 zerstritten, weil die Arbeitgeber für 2024 und 2025 aus Sicht der Gewerkschaften viel zu geringe Mindestlohnanhebungen durchsetzten.
“Die letzte Erhöhung war zu niedrig”, sagte Heil in der ARD.
Dies müsse nun geradegezogen werden. 2026 werde der Mindestlohn zwischen 14 und 15 Euro liegen, so der Arbeitsminister. Auch Kanzler Olaf Scholz (SPD) hat schon mehrfach eine Anhebung auf 15 Euro gefordert und die Arbeitergeber in der Kommission kritisiert, dass sie beim vergangenen Mal keine einvernehmliche Lösung gesucht hätten.
Die Arbeitgeber sprachen von einem “fortgesetzten Wortbruch”. Dies stelle die Arbeit des Gremiums insgesamt infrage. Die Äußerungen des Arbeitsministers seien Wahlkampfgetöse, so der Arbeitgeberverband BDA.
“Wie unabhängig kann eine Kommission sein, wenn Mitglieder der Bundesregierung bestimmte Erwartungen zukünftiger Ergebnisse in Abhängigkeit von Wahlterminen formulieren?”
ANHEBUNG VON ÜBER 20 PROZENT KÖNNTE FIRMEN HART TREFFEN
Commerzbank-Chefvolkswirt Jörg Krämer verwies auf das ohnehin bereits schwierige Umfeld für viele deutsche Firmen, etwa in der Automobilbranche.
“Ein Mindestlohn von 15 Euro bedeutet einen kräftigen Anstieg um mehr als 20 Prozent. Das wäre ein beträchtlicher Kostenschub für die Unternehmen, die die Löhne auch für die unteren Tarifgruppen überdurchschnittlich anheben müssten.” Das Kiel Institut für Weltwirtschaft betonte, mit dem Mindestlohn gehe ein erheblicher Kontrollaufwand einher – bei der Zeiterfassung auch für höhere Lohngruppen.
Die Liberalen kündigten Widerstand innerhalb der Ampel-Regierung mit SPD und Grünen an. “Wir haben ja eine Kommission, die das regelt, und ich warne davor, dass die Politik hier versucht, die Kommission zu umgehen”, sagte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai in Berlin.
Es habe nach der jüngsten Bundestagswahl eine Ausnahme gegeben, in der eine politische Entscheidung zum Mindestlohn getroffen worden sei. Das dürfe sich nicht wiederholen. “Den Fehler darf die Politik nicht machen.” Der mittelstandspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Carl-Julius Cronenberg, ergänzte, die Lage der Wirtschaft sei besorgniserregend, Beschäftigte bangten um ihre Jobs.
“Gleichzeitig haben wir bereits heute einen der höchsten Mindestlöhne in Europa.” Der Arbeitsminister sollte lieber substanzielle Vorschläge für einen Bürokratieabbau machen.
Die Bundesregierung will auch Unternehmen mit Tarifverträgen für ihre Mitarbeiter stärker unterstützen.
Ein Entwurf für das sogenannte Tariftreuegesetz sei am Montag vom SPD-geführten Arbeitsministerium in die regierungsinterne Abstimmung gegeben worden, verlautete aus Kreisen der Ampel-Koalition. In dem 56-seitigen Papier, das Reuters vorliegt, heißt es, es sollten Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge des Staates beseitigt werden.
Diese haben zum Teil das Nachsehen, weil sie ihren Beschäftigten höhere Löhne zahlen. “Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen”, heißt es in dem Referentenentwurf.
So solle die Tarifbindung gefördert werden. Ebenso sollten Zugangsrechte von Gewerkschaften zum Betrieb gestärkt werden.
(Bericht von Holger Hansen, Christian Krämer, Andreas Rinke, Alexander Ratz und Rene Wagner.
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