Schlappe für Apple – 13 Milliarden Euro Nachzahlung an Irland

Frankfurt/Brüssel (Reuters) – Apple hat den jahrelangen juristischen Kampf um milliardenschwere Steuernachlässe in Irland verloren.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Dienstag, dass der US-Konzern insgesamt 13 Milliarden Euro an Steuerermäßigungen als unzulässige Beihilfen an Irland zurückzahlen muss. Der Gerichtshof kassierte damit das Urteil einer Vorinstanz zu den Steuervorbescheiden, die Irland Apple erteilt hat, und stellte sich hinter die Position der EU-Kommission. Apple äußerte sich enttäuscht und kritisierte, die EU-Kommission ignoriere, dass der Konzern in den USA Steuern entrichtet habe. Irland erklärte, der Vorgang habe allenfalls historische Bedeutung. Gleichwohl überlegt die Regierung nun, was sie mit dem Geldsegen anfängt. In einem zweiten Verfahren musste auch der US-Techriese Google vor dem Gericht in Luxemburg eine Niederlage hinnehmen.

In dem Fall Apples geht es den EU-Behörden zufolge um Gewinne, die der US-Konzern außerhalb der Vereinigten Staaten erwirtschaftete. Die Europäische Kommission hatte 2016 entschieden, dass Irland Gesellschaften des US-Konzerns – der auf der Insel seine Europa-Zentrale eingerichtet hatte – von 1991 bis 2014 wettbewerbsverzerrende Steuervergünstigungen gewährt habe. Irland habe dem US-Konzern zeitweise eine unzulässig niedrige Steuerquote von 0,005 Prozent eingeräumt. Diese stelle eine staatliche Beihilfe an den US-Riesen dar und liefere ihm Vorteile im Wettbewerb mit anderen Unternehmen. Die Brüsseler Behörde ging dabei davon aus, dass Irland dem Techriesen rechtswidrige Steuervergünstigungen in Milliardenhöhe gewährt habe. Apple hat im Rahmen der juristischen Streitigkeiten den Betrag bereits nach Irland überwiesen, dort ruht er auf einem Treuhandkonto. Die Regierung in Dublin kündigte an, sie werde nun beginnen, die durch Zinsen auf wohl über 13,8 Milliarden Euro angewachsene Summe anzuzapfen. Irland bleibe aber zugleich bei der Auffassung, dass das Land keinem Unternehmen eine bevorzugte Behandlung zukommen ließ.

Apple und Irland hatten sich gegen das Vorgehen der EU-Kommission gewehrt. Eine Vorinstanz hatte dann gegen die EU-Kommission entschieden. Doch der EuGH bestätigte nun endgültig den Beschluss der Brüsseler Behörde.

EXPERTE – BEHÖRDEN KÖNNEN GEGEN STEUERVERMEIDUNG VORGEHEN

“Die nun auch vom Gericht bestätigte Entscheidung der Kommission sendet ein starkes Signal an große Technologiekonzerne und andere multinationale Unternehmen: Steuerabsprachen mit willigen Mitgliedstaaten dürfen nicht dazu genutzt werden, den Wettbewerb im Binnenmarkt zu verzerren”, sagte Tomaso Duso, Leiter der Abteilung Unternehmen und Märkte im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). “Gleichzeitig zeigt sie den Bürgerinnen und Bürgern der EU, dass die Institutionen in der Lage sind, gegen Steuervermeidung durch mächtige Unternehmen vorzugehen.”

Die EU-Kommission konnte sich zudem in einem Rechtsstreit mit Google durchsetzen. Google müsse wegen der Bevorzugung seines eigenen Preisvergleichsdienstes eine milliardenschwere EU-Strafe zahlen, entschied der Europäische Gerichtshof. Er wies eine Beschwerde der Alphabet-Tochter ab. Damit folgten die Richter dem Vorschlag der Generalanwältin. Eine untere Instanz hatte die 2,4 Milliarden Euro schwere Strafe ebenfalls bestätigt. Die EU-Kartellwächter hatten ihren Rekord-Bußgeldbescheid damit begründet, dass Google seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt habe, um Preisvergleichsdienste kleinerer europäischer Wettbewerber zu benachteiligen.

Die Kartellbehörden in Europa wollen den Wettbewerb in der Digitalwirtschaft sichern. Auch das Bundeskartellamt geht gegen eine Reihe von US-Riesen vor. Die Entscheidungen der Luxemburger Richter könnten den EU-Wettbewerbshütern Rückenwind in anderen Verfahren geben. Die Brüsseler Behörde ermittelt unter anderem gegen den Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta. Sie kann zudem auch auf den 2022 in Kraft getretenen “Digital Markets Act” (DMA) zurückgreifen, der den Wettbewerb sichern soll. Der DMA verpflichtet große Technologiekonzerne unter anderem dazu, ihre Plattformen für Konkurrenten zu öffnen. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten jährlichen Umsatzes.

(Bericht von Marine Strauss, Yun-Chee Foo und Hakan Ersen, bearbeitet von Matthias Inverardi, redigiert von Philipp Krach. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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