Berlin (Reuters) – Das Bundeskartellamt wirft der Deutschen Bahn Missbrauch ihrer Marktmacht gegenüber Mobilitätsplattformen vor und drängt den Staatskonzern zum Ändern bestimmter Verhaltensweisen und Vertragsklauseln.
“Wir wollen verhindern, dass die Deutsche Bahn mit ihren eigenen unternehmerischen Interessen ihre Dominanz im Schienenpersonenverkehr auch auf zukunftsweisende Mobilitätsmärkte ausweitet und innovative Mobilitätsanbieter ausgebremst werden”, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt am Mittwoch.
Eine einvernehmliche Lösung sei nach langen Verhandlungen vor allem an einzelnen kommerziellen Bedingungen gescheitert. “Deshalb bedarf es einer behördlichen Anordnung.”
Im Kern geht es darum, dass sich Online-Vertriebsplattformen wie Omio oder Trainline beschwert hatten.
Sie vermitteln etwa eine Kombination von Bahntickets mit Flügen, Carsharing, Fernbus oder Mietfahrrädern und monierten, dass die Bahn ihnen wichtige Daten nicht liefere. Die Bahn (DB) informiere nicht über Prognosedaten etwa über Verspätungen, Fahrtverlauf oder Zugausfälle.
“Der nun erlassene Beschluss geht jedoch weit über die ursprünglichen Forderungen hinaus”, kritisierte die Bahn und sprach von einer Subventionierung von Online-Plattformen.
Der Bahnkonkurrent FlixTrain erklärte, nun stehe “auch die Bundesregierung als Eigentümer in der Pflicht, die Deutsche Bahn davon abzuhalten, ihre Marktmacht weiter zu missbrauchen”.
Die Internetplattform Omio sprach von einem bahnbrechenden Sieg für die Verbraucher. “Es ist ein starkes Zeichen für andere Bahnmonopole in Europa, dass sich die Zeiten ändern”, erklärte der Chef und Gründer von Omio, Naren Shaam.
Trainline-Chef Jody Ford begrüßte “eine kategorische und klare Entscheidung für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der DB und digitalen Plattformen”.
Der Staatskonzern kündigte an, juristisch gegen den Beschluss vorzugehen.
“Das Bundeskartellamt greift in Kernfragen in die unternehmerische Freiheit der DB ein”, erklärte die Bahn und erwartet weitreichende wirtschaftliche Folgen: “Den hohen Mehrbelastungen durch die geforderten Änderungen am Vertriebsmodell stehen keine entsprechenden Einsparungen oder Zusatzeinnahmen gegenüber.”
Die Wettbewerbshüter schrieben der Bahn vor, dass deren Online-Partner künftig beim Verkauf von Bahn-Tickets eigene Rabattaktionen, Bonuspunkt- oder Cashback-Programme einsetzen können.
Die DB müsse Mobilitätsdienstleistern, die für sie beim Fahrkartenvertrieb die Buchungs- und Zahlungsabwicklung übernehmen, “ein an kartellrechtlichen Mindeststandards orientiertes Leistungsentgelt zahlen”, betonte die Bonner Behörde.
“Das Gleiche gilt für die Vermittlungsprovision selbst.”
(Bericht von Klaus Lauer, redigiert von Ralf Banser – Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)










